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Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten für Arbeitnehmer geschaffen, um die sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung durch eigene Vorsorge abzufedern. Um die Teilnahme an dieser Vorsorge attraktiv zumachen, fördert er sie finanziell. Zwei Formen der Vorsorge spielen dabei für Arbeitnehmer
eine zentrale Rolle:
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Die Entgeltumwandlung: Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat einen gesetzlich verankerten Anspruch, einen Teil seines Bruttoeinkommens in den Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge fließen zu lassen. |
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Die "Riester-Policen": Alle Beschäftigten haben darüber hinaus die Möglichkeit, Teile ihres Nettoeinkommens in bestimmte Vorsorgeverträge zu investieren, um in den Genuss der so genannten Riester-Förderung zu kommen. Das Gesetz sieht auch hier den Arbeitgeber als mögliche Abwicklungsplattform vor. |
Daneben fördert der Gesetzgeber weitere Möglichkeiten zur persönlichen Altersvorsorge, die Arbeitnehmern offen stehen (vor allem die so genannte "Basisrente", die steuerlich ebenfalls stark gefördert wird). Insgesamt heißt dies: Arbeitnehmern steht bei der betrieblichen Vorsorge eine große Vielfalt von Optionen offen. Zu kompliziert? Nicht für Sie - die rente21-Spezialisten wissen genau, wie Sie diese Möglichkeiten für sich persönlich am besten ausschöpfen.
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